Seit Jahren gibt es sie bereits – die “Aubadpauschale”, und einige Vermieter nutzen diese Möglichkeit. Hotels, Pensionen aber auch Ferienwohnungs- und Privatzimmervermieter können mit dieser Pauschale ihr Urlaubsangebot für Gäste entscheidend erweitern. Denn die Gäste unserer Partnerbetriebe können unter Vorweis der Gästekarte das Aubad und das Saunadorf uneingeschränkt und kostenlos benützen.
Das Prinzip ist ganz einfach: Gegen eine geringe Pauschale pro Nächtigung hat der Vermieter quasi einen eigenen “Wellnessbereich” für seine Gäste gleich mit dabei. Und gerade wenn der Winter nicht so richtig will und es lieber regnet als schneit: das Aubad gratis im Angebot – welcher Gast weiß dies nicht zu schätzen und kommt deshalb sicher gerne wieder.
Ein weiterer ganz entscheidender Vorteil, der in Zeiten steigender Energiekosten mehr als nur ein positiver Nebeneffekt ist: der Vermieter spart bares Geld. Denn die Gäste nutzen das Aubad nicht nur zum Schwimmen, sondern auch gleich als Badezimmer, duschen, Haarewaschen und -föhnen inklusive. Vermieter, die die “Aubadpauschale” schon seit längerer Zeit anbieten, wissen, dass sich diese Pauschale in zweierlei Hinsicht enorm auszahlt.
Die “Aubadpauschale” bedeutet: mehr Gäste – weniger Energiekosten. Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Wir informieren Sie gerne genauer über diese ideale Möglichkeit, die Sie ab der Wintersaison gerne nutzen und schon heute bewerben können!
Infos zu der Aubad Pauschale für Vermieter:
Tel.: 05354/56293 oder 0664/9135513, Hans Wieser.